Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel

nach Art. 13 des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG)

Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis

Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung gem. § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes

 

 

 

1. Veranstalter (Person, Partei, Vereinigung, Organisation, die die Veranstaltung vorbereitet und dazu einlädt)

Verantwortlicher Leiter der Versammlung

Stellvertreter des Leiters

2. Öffentliche Versammlung

3. Sonstiges