Waffenrecht
E-Mail waffen@lra-deg.bayern.de
Tel 0991/3100-226
Fax 0991/3100-41-221
Antrag
eines Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 Abs. 6 WaffG i.V.m. § 33 AWaffV)
Antragsteller
Personalien des/r Antragstellers/in nachgewiesen durch
Bereits erteilter Feuerwaffenpass
Folgende Schusswaffen sollen
Meine Angaben sind vollständig und entsprechen der Wahrheit:
Unterschift
Wird von der Behörde ausgefüllt!
1.Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG wurde geprüft am
Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG liegt vor
2. EFW-Pass
3. Gebühr
€
4. Kartei angelegt / EDV ergänzt
5. EFW-Pass
6. Zum Akt
Empfangsbestätigung
Der Europäische Feuerwaffenpass wurde mir ausgehändigt am