Anlage 2
Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
im gewerblichen Güterkraftverkehr
für das Unternehmen
Dem Eigenkapital, das nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 anhand von geprüften Jahresabschlüssen nachzuweisen ist, können folgende Beträge hinzugerechnet werden:
1. Nicht realisierte Reserven im
€
2. Darlehen / Bürgschaften mit Eigenkapitalfunktion
3. Unbelastetes Privatvermögen des persönlich haftenden Unternehmers
a) Grundstück
Verkehrswert
b) Bankguthaben
c) Forderungen (nicht Gesellschafterdarlehen)
d) sonstige Vermögensgegenstände (bitte bezeichnen)
4. Zugunsten des Unternehmens beliehene Gegenstände des Privatvermögens der Gesellschafter:
a) Grundstücke
Höhe der Beleihung
b) Sicherungsübereignungen
c) Sicherungsabtretungen
Die oben aufgeführten Beträge wurden dem Unterzeichner sowohl dem Grunde nach als auch in der Höhe