Anlage 2

Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit 

im gewerblichen Güterkraftverkehr

für das Unternehmen

Dem Eigenkapital, das nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 anhand von geprüften Jahresabschlüssen nachzuweisen ist, können folgende Beträge hinzugerechnet werden:

1. Nicht realisierte Reserven im

€

€

2. Darlehen / Bürgschaften mit Eigenkapitalfunktion

€

3. Unbelastetes Privatvermögen des persönlich haftenden Unternehmers

a) Grundstück

Verkehrswert

€

b) Bankguthaben

Verkehrswert

€

c) Forderungen (nicht Gesellschafterdarlehen)

Verkehrswert

€

d) sonstige Vermögensgegenstände (bitte bezeichnen)

Verkehrswert

€

4. Zugunsten des Unternehmens beliehene Gegenstände des Privatvermögens der Gesellschafter:

a) Grundstücke

Höhe der Beleihung

€

b) Sicherungsübereignungen

Höhe der Beleihung

€

c) Sicherungsabtretungen

Höhe der Beleihung

€

Die oben aufgeführten Beträge wurden dem Unterzeichner sowohl dem Grunde nach als auch in der Höhe